Wagniskosten
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Wagniskosten sind kalkulatorische Kosten (eine Art Eigenversicherung), die den außerordentlichen Verbrauch von Kostengütern (wie Materialverluste oder Anlagenschäden) abdecken, der durch nicht versicherte betriebliche Einzelrisiken entsteht. Sie werden normalisiert, um die Selbstkostenrechnung von zufälligen Schadensfällen freizuhalten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 122 ff.)
Beispiel: Da ein Unternehmen Verluste durch Materialschwund und Diebstahl nicht extern versichert, kalkuliert es diese zu erwartenden Verluste (z.B. durchschnittlich 1.000 € pro Jahr) als Wagniskosten. Diese Kosten werden monatlich gleichmäßig auf die Produktpreise umgelegt, wodurch das Unternehmen die unregelmäßig eintretenden Schäden quasi selbst versichert und so das Betriebsergebnis stabilisiert.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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