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Wagnersche Gesetz

Das Wagnersche Gesetz besagt, dass die Staatsausgaben mit dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt langfristig absolut und relativ zum Volkseinkommen zunehmen. Gründe sind der wachsende Bedarf an staatlichen Aufgaben in den Bereichen Recht, Wohlfahrt und Infrastruktur. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 233)


Beispiel: Mit steigendem Wohlstand investiert der Staat mehr Geld in Bildung, Gesundheitswesen und soziale Sicherung. Dadurch wachsen die Staatsausgaben schneller als die Wirtschaftsleistung.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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