Völkerrecht
- Andreas Armster

- 17. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Das Völkerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staaten und internationalen Organisationen. Es schafft verbindliche Regeln für deren Zusammenwirken, z. B. in Fragen des Friedens, der Diplomatie, der Menschenrechte oder des Handels. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 9)
Beispiel: Zwei Staaten schließen einen Friedensvertrag, in dem sie auf militärische Auseinandersetzungen verzichten und die Grenzen gegenseitig anerkennen. Dieser Vertrag ist Teil des Völkerrechts und für beide Staaten verbindlich.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare