Vorzugsaktien
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Vorzugsaktien sind Aktien, die gegenüber Stammaktien bestimmte Vorteile bei Rechten wie Dividenden oder Liquidation bieten, jedoch häufig mit Einschränkungen des Stimmrechts verbunden sind. Typische Vorzüge können eine vorrangige oder höhere Dividende, kumulative Nachzahlungen bei Verlustjahren oder bevorzugte Ansprüche im Liquidationsfall sein. Dadurch ermöglichen Vorzugsaktien der Gesellschaft die Kapitalbeschaffung, ohne die Stimmenverhältnisse in der Hauptversammlung wesentlich zu verändern. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)
Beispiel: Eine AG gibt Vorzugsaktien mit einem Dividendenvorteil aus. Während Stammaktionäre 5 % Dividende erhalten, bekommen Vorzugsaktionäre zuerst 7 %, bevor die Stammaktionäre etwas erhalten. Dafür entfallen bei den Vorzugsaktien die Stimmrechte in der Hauptversammlung. So profitieren die Vorzugsaktionäre finanziell, haben aber keinen Einfluss auf Entscheidungen.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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