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Vorvertrag

11. März
1 Min. Lesezeit

Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, durch den sich die Parteien verpflichten, später einen bestimmten Hauptvertrag abzuschließen. Der Inhalt des späteren Vertrags muss dabei bestimmbar sein. (vgl. Fischer 2023, S. 99 f.)


Beispiel: Wenn zwei Parteien vereinbaren, später einen Kaufvertrag über ein Grundstück abzuschließen, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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