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Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung liegt vor, wenn jemand einem anderen bewusst Schaden zufügt und dabei auf eine Weise handelt, die gegen das Anstandsgefühl aller gerecht und moralisch Denkenden verstößt (§ 826 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 340 ff.)


Beispiel: Ein Anlageberater empfiehlt einem Kunden absichtlich ein nutzloses Finanzprodukt, nur um eine hohe Provision zu kassieren, obwohl er weiß, dass der Kunde dadurch Geld verliert. Dieses Verhalten stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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