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Vorsteuermethode

21. Jan.
1 Min. Lesezeit

Bei der Vorsteuermethode wird die Umsatzsteuer berechnet, indem auf den gesamten Umsatz eines Unternehmens die Umsatzsteuer erhoben und anschließend die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) abgezogen wird; besteuert wird damit indirekt nur der Mehrwert. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 325 f.)


Beispiel: Ein Bäcker verkauft Brot für 100 € netto und berechnet 20 € Umsatzsteuer (bei 20% Steuersatz). Für Mehl hat er zuvor 50 € netto plus 10 € Umsatzsteuer bezahlt. An das Finanzamt zahlt er 20 € − 10 € = 10 € Umsatzsteuer.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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