Vorsteuerberichtigung
Die Vorsteuerberichtigung ist die Anpassung eines bereits vorgenommenen Vorsteuerabzugs, wenn sich innerhalb des gesetzlichen Berichtigungszeitraums die Verwendung eines Wirtschaftsguts ändert. In diesem Fall muss der Vorsteuerabzug entsprechend berichtigt werden (§ 15a UStG). (vgl. Puke 2023, S. 292 f.)
Beispiel: Ein Unternehmer kauft ein Bürogebäude und zieht die Vorsteuer vollständig ab, da er es zunächst für umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt. Einige Jahre später vermietet er das Gebäude umsatzsteuerfrei. Da sich die Nutzung geändert hat, muss er den Vorsteuerabzug für den verbleibenden Berichtigungszeitraum anteilig korrigieren.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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