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Vorsteueraufteilung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Vorsteueraufteilung ist die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen, wenn ein Unternehmer Eingangsleistungen sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet. Der Teil der Vorsteuer, der auf vorsteuerabzugsschädliche Umsätze entfällt, ist nicht abziehbar. (vgl. Puke 2023, S. 292)


Beispiel: Ein Unternehmer vermietet sowohl umsatzsteuerpflichtige Gewerberäume als auch umsatzsteuerfreie Wohnungen. Die Vorsteuer aus den Kosten für das gemeinsam genutzte Bürogebäude muss deshalb sachgerecht auf beide Tätigkeiten aufgeteilt werden; nur der auf die steuerpflichtigen Umsätze entfallende Anteil ist als Vorsteuer abziehbar.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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