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Vorsorgepauschale

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Vorsorgepauschale ist ein festgelegter Pauschalbetrag im Einkommensteuerrecht, mit dem bestimmte Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern (z. B. Beiträge zur Sozialversicherung) bei der Berechnung der Lohnsteuer beziehungsweise Einkommensteuer berücksichtigt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 682)


Beispiel: Bei der Berechnung der Lohnsteuer eines Arbeitnehmers wird eine Vorsorgepauschale angesetzt, um seine Beiträge zur Kranken-, Pflegeversicherung und Rentenversicherung steuerlich zu berücksichtigen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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