Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen sind Ausgaben für die persönliche Absicherung, beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung. Sie können im Einkommensteuerrecht bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 682)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur privaten Haftpflichtversicherung. Diese Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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