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Vorsichtsprinzip

25. Juni 2025
1 Min. Lesezeit

Das Vorsichtsprinzip ist ein zentraler Bewertungsgrundsatz im Handelsrecht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es besagt, dass Vermögenswerte eher zu niedrig und Schulden eher zu hoch bewertet werden sollen, um ein möglichst vorsichtiges und realistisches Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens zu vermitteln. (vgl. Hubert 2023, S. 31 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt Lagerbestände mit einem Marktwert von 10.000 €, deren Wiederverkaufswert jedoch unsicher ist. Nach dem Vorsichtsprinzip werden die Bestände nur mit 8.000 € bewertet, um mögliche Verluste vorwegzunehmen.


Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler

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