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Vorschusszinsen

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Vorschusszinsen sind Zinsen, die als eine Art Strafgebühr berechnet werden, wenn über Spareinlagen vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist verfügt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 681)


Beispiel: Ein Sparer hebt Geld von seinem Sparkonto ab, obwohl die vorgeschriebene Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Bank berechnet ihm dafür Vorschusszinsen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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