Vorsatz
- Andreas Armster
- vor 2 Tagen
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Vorsatz liegt vor, wenn der Schädiger eine Rechtsgutsverletzung bewusst und gewollt herbeiführt, also mit Wissen und Willen in rechtswidriger Weise handelt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 338 f.)
Beispiel: Ein Autofahrer zerkratzt absichtlich das Auto seines Nachbarn, weil er sich über diesen geärgert hat. Da er den Schaden vorsätzlich verursacht hat, ist er voll zum Schadensersatz verpflichtet.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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