top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Vorratsaktien

Vorratsaktien sind Aktien, die bei der Gründung einer AG oder im Rahmen von Bezugsrechten oder Umtauschrechten direkt von einem Dritten für die Gesellschaft übernommen werden, noch nicht im Handel waren und solange im Besitz der Gesellschaft keine Stimmrechte verleihen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)


Beispiel: Eine neu gegründete Aktiengesellschaft „TechAG“ gibt 100.000 Aktien aus. Ein Kreditinstitut kauft diese Aktien direkt für die Gesellschaft, ohne sie zuvor an der Börse zu handeln. Diese Aktien liegen nun als Vorratsaktien bei der Gesellschaft bereit und können später z. B. an neue Investoren ausgegeben werden. Solange sie im Besitz der Gesellschaft sind, können sie kein Stimmrecht ausüben.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page