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Vormerkung

Die Vormerkung ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht, das den Erwerber eines Grundstücks schützt, indem sie seine zukünftige Eigentumsübertragung reserviert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück während des laufenden Kaufprozesses rechtmäßig an Dritte übertragen kann, und sichert dem Erwerber seinen Anspruch auf Eigentum zu, sobald er den Kaufpreis zahlt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 397)


Beispiel: E kauft von V ein Grundstück und lässt im notariell beurkundeten Kaufvertrag eine Vormerkung ins Grundbuch eintragen. Bevor die Eigentumsübertragung endgültig erfolgt, versucht V, das Grundstück an D zu verkaufen. Dank der Vormerkung kann V das Grundstück nicht mehr wirksam an D übertragen, und E wird nach Zahlung des Kaufpreises Eigentümer.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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