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Vorläufige Steuerfestsetzung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine vorläufige Steuerfestsetzung liegt vor, wenn das Finanzamt eine Steuer festsetzt, obwohl noch ungewiss ist, ob oder in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Steuerfestsetzung erfüllt sind. Sobald die Ungewissheit beseitigt ist, wird die Festsetzung geändert, aufgehoben oder endgültig erklärt (§ 165 AO). (vgl. Puke 2023, S. 291)


Beispiel: Ein Einkommensteuerbescheid wird vorläufig erlassen, weil die steuerliche Behandlung bestimmter Aufwendungen aufgrund eines noch anhängigen Gerichtsverfahrens unklar ist. Nach der endgültigen gerichtlichen Entscheidung passt das Finanzamt den Steuerbescheid entsprechend an oder erklärt ihn für endgültig.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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