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Vorläufige Deckungszusage

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Die vorläufige Deckungszusage ist die Vereinbarung eines vorläufigen Versicherungsschutzes, der bereits ab der Antragstellung gilt; noch bevor der Versicherungsschein ausgestellt und die erste Prämie gezahlt wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 681)


Beispiel: Beim Kauf eines Autos erhält der Käufer von seiner Kfz-Versicherung eine vorläufige Deckungszusage. Dadurch ist das Fahrzeug bereits versichert, obwohl der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht vollständig abgeschlossen ist.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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