Vorläufige Deckungszusage
Die vorläufige Deckungszusage ist die Vereinbarung eines vorläufigen Versicherungsschutzes, der bereits ab der Antragstellung gilt; noch bevor der Versicherungsschein ausgestellt und die erste Prämie gezahlt wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 681)
Beispiel: Beim Kauf eines Autos erhält der Käufer von seiner Kfz-Versicherung eine vorläufige Deckungszusage. Dadurch ist das Fahrzeug bereits versichert, obwohl der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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