Vorlegefrist
Die Vorlegefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Dokument vorgelegt werden muss, um die darin festgelegten Ansprüche geltend machen zu können. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 681)
Beispiel: Ein Scheck muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bei der Bank eingereicht werden. Wird diese Vorlegefrist versäumt, können bestimmte Ansprüche verloren gehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare