Vorgesellschaft
- Andreas Armster

- 14. Dez. 2025
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Die Vorgesellschaft ist die Phase zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags einer OG oder KG und der Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch. In dieser Zeit besteht die Gesellschaft bereits faktisch, aber noch nicht rechtswirksam. (vgl. Weilinger 2022, S. 85)
Beispiel: A und B haben den Gesellschaftsvertrag für ihre OG abgeschlossen, sind aber noch nicht im Firmenbuch eingetragen – ihre OG befindet sich in der Vorgesellschaft.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas



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