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Vorabausschüttungen

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Vorabausschüttungen sind Gewinnausschüttungen, die bereits während des laufenden Geschäftsjahres für dieses Geschäftsjahr erfolgen, bevor der endgültige Jahresabschluss feststeht. Laut der angegebenen Quelle sind sie handelsrechtlich vor Ablauf des Geschäftsjahres bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zulässig, bei Aktiengesellschaften (AG) dagegen nicht (§ 59 Abs. 1 AktG). (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 252)


Beispiel: Eine GmbH erwartet für das laufende Geschäftsjahr einen Gewinn von 200.000 €. Noch vor Jahresende schüttet sie ihren Gesellschaftern vorläufig 50.000 € aus. Diese Zahlung ist eine Vorabausschüttung für das laufende Geschäftsjahr.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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