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Vor-GmbH

Die Vor-GmbH entsteht unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, aber vor der Eintragung ins Handelsregister. Sie ist rechtlich noch keine vollwertige GmbH, sondern eine Art Übergangsform mit teilweiser Haftungsbeschränkung. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 305 f.)


Beispiel: Karin und Aniko gründen die „KA Design GmbH“ und lassen den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden. Bis zur Eintragung ins Handelsregister treten sie als Vor-GmbH auf.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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