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Von Amts wegen

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Von Amts wegen bedeutet, dass die Finanzbehörde den steuerlich relevanten Sachverhalt eigenständig und objektiv ermitteln muss. Dabei hat sie sowohl belastende als auch für den Steuerpflichtigen günstige Umstände zu berücksichtigen. (vgl. Puke 2023, S. 290)


Beispiel: Bei der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung stellt das Finanzamt fest, dass dem Steuerpflichtigen ein bisher nicht berücksichtigter Freibetrag zusteht. Auch ohne einen entsprechenden Antrag berücksichtigt das Finanzamt diesen Freibetrag bei der Steuerfestsetzung.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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