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Vollverzinsung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Vollverzinsung ist die gesetzlich geregelte Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen. Sie greift, wenn sich nach einer Steuerfestsetzung ein Nachzahlungsbetrag oder Erstattungsbetrag ergibt und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 233a AO erfüllt sind. (vgl. Puke 2023, S. 289 f.)


Beispiel: Das Finanzamt ändert den Einkommensteuerbescheid eines Steuerpflichtigen zwei Jahre nach Ablauf des Steuerjahres und setzt eine Steuernachzahlung fest. Da die Voraussetzungen der Vollverzinsung vorliegen, muss der Steuerpflichtige neben der Steuernachzahlung auch die gesetzlich vorgesehenen Zinsen entrichten.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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