Vollstreckungstitel
Der Vollstreckungstitel ist eine Urkunde oder gerichtliche Entscheidung, die es einem Gläubiger ermöglicht, eine offene Forderung zwangsweise durchzusetzen. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat gegen einen Kunden eine offene Forderung von 20.000 €. Das Gericht stellt einen Vollstreckungstitel aus, weil der Kunde die Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger kann daraufhin die Zwangsvollstreckung einleiten, beispielsweise indem Vermögensgegenstände des Schuldners gepfändet werden.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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