top of page
Affiliate.png

Vollstreckungsschutz

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Vollstreckungsschutz ist der gesetzliche Schutz des Schuldners vor einer unzumutbaren oder besonders harten Zwangsvollstreckung. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder vorübergehend aussetzen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 681)


Beispiel: Ein schwerkranker Mieter soll seine Wohnung aufgrund eines Räumungsurteils sofort verlassen. Das Gericht kann ihm Vollstreckungsschutz gewähren und die Räumung vorübergehend aussetzen, um eine unzumutbare Härte zu vermeiden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page