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Vollstreckungsbescheid

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein im Mahnverfahren erlassener und vollstreckbarer Mahnbescheid. Er wird auf Antrag des Gläubigers erteilt, wenn der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat, und berechtigt den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 680)


Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine offene Rechnung trotz Mahnung nicht und legt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Der Gläubiger beantragt daraufhin einen Vollstreckungsbescheid und kann damit die Forderung gerichtlich vollstrecken lassen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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