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Vollstreckung

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Vollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung gerichtlicher oder öffentlich-rechtlicher Entscheidungen und Ansprüche, insbesondere auf Grundlage eines Vollstreckungstitels im Rahmen der Zwangsvollstreckung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 680)


Beispiel: Zahlt ein Schuldner eine gerichtlich festgestellte Geldforderung nicht, kann der Gläubiger die Vollstreckung veranlassen, beispielsweise durch die Pfändung des Bankkontos des Schuldners.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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