Vollstreckbarer Titel
Ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungstitel) ist eine Urkunde, die die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung bildet. Dazu gehören beispielsweise Urteile, Vollstreckungsbescheide oder gerichtliche Vergleiche. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 680)
Beispiel: Ein Gläubiger erhält nach einem Gerichtsverfahren ein rechtskräftiges Urteil über die Zahlung einer offenen Forderung. Dieses Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und ermöglicht ihm, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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