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Vollreproduktionswert

Der Vollreproduktionswert bezeichnet den Betrag, der erforderlich wäre, um ein Unternehmen vollständig neu zu errichten und dabei dasselbe Ertragspotenzial zu erreichen. Er umfasst neben allen bilanzierten Vermögensgegenständen auch immaterielle, nicht bilanzierungsfähige Werte wie Know-how, Patente, Kundenbeziehungen und den Goodwill. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 238)


Beispiel: Ein etabliertes Softwareunternehmen soll bewertet werden. Beim Vollreproduktionswert wird nicht nur der aktuelle Marktwert von Gebäuden, Servern und Softwarelizenzen angesetzt, sondern zusätzlich die Kosten berücksichtigt, die nötig wären, um das Entwicklerteam mit vergleichbarer Erfahrung aufzubauen, die selbst entwickelten Programme neu zu entwickeln und eine ähnlich starke Marktstellung mit bestehendem Kundenstamm zu erreichen.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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