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Vollkostenprinzip

10. Okt.
1 Min. Lesezeit

Das Vollkostenprinzip besagt, dass ein Unternehmen langfristig seine gesamten Kosten (Vollkosten) decken muss, um seinen Bestand zu sichern. Wird jedoch für jedes einzelne Produkt langfristig eine vollständige Vollkostendeckung verlangt, kann dies zu Fehlentscheidungen führen. Produkte könnten aus dem Fertigungsprogramm genommen werden, obwohl sie durch einen positiven Deckungsbeitrag zur Gewinnsteigerung beitragen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 251)


Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkt A für 100 €. Die variablen Kosten betragen 60 €, die zugerechneten Fixkosten 50 € je Stück. Obwohl das Produkt rechnerisch einen Verlust von 10 € aufweist, erzielt es einen positiven Deckungsbeitrag von 40 €. Wird Produkt A eingestellt, entfallen diese 40 € zur Deckung der Fixkosten. Solange die Fixkosten bestehen bleiben, kann die Einstellung den Gesamtgewinn des Unternehmens verschlechtern.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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