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Virement

29. Juni
1 Min. Lesezeit

Ein Virement ist die Übertragung von Haushaltsmitteln zwischen Haushaltstiteln oder Haushaltsjahren. Es ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist (gegenseitige Deckungsfähigkeit). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231)


Beispiel: Nicht benötigte Mittel für Büromaterial werden mit Genehmigung auf den Haushaltstitel IT-Ausstattung übertragen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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