Vinkulierte Aktien
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Vinkulierte Aktien sind Namensaktien, deren Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Sie dienen dazu, unerwünschte Eigentümer fernzuhalten, Übernahmen zu kontrollieren oder bei Familiengesellschaften die Aktien innerhalb der Familie zu halten. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)
Beispiel: Die „XYZ AG“ gibt vinkulierte Namensaktien aus. Herr X möchte seine Aktien an Frau Y verkaufen. Die Übertragung wird erst gültig, wenn der Vorstand der AG zustimmt, sodass die Gesellschaft die neuen Aktionäre kontrollieren kann.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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