top of page
YouTube.png

Verzugszinssatz

Der Verzugszinssatz ist der gesetzlich festgelegte Zinssatz, den ein Schuldner bei Zahlungsverzug zusätzlich zur geschuldeten Geldsumme zahlen muss. Er beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung sogar neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Zudem kann eine Pauschale i.H.v. 30 Euro verlangt werden, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 173)


Beispiel: Ein Unternehmer schuldet einem Händler 10.000 € und zahlt trotz Fälligkeit nicht. Da kein Verbraucher beteiligt ist, schuldet er Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie zusätzlich die 40 € Verzugspauschale.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page