Verwertung der Pfandsache
Die Verwertung der Pfandsache ist die Befriedigung des Gläubigers aus einem verpfändeten Gegenstand, wenn die gesicherte Forderung fällig und nicht bezahlt wurde. In der Regel erfolgt die Verwertung durch eine öffentliche Versteigerung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 673)
Beispiel: Ein Schuldner verpfändet eine wertvolle Uhr als Sicherheit für ein Darlehen. Kann er das Darlehen bei Fälligkeit nicht zurückzahlen, darf die Uhr öffentlich versteigert werden, damit der Gläubiger seine Forderung aus dem Verkaufserlös begleichen kann.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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