Verwendungszwecksteuer
- Andreas Armster

- vor 13 Stunden
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Eine Verwendungszwecksteuer ist eine Steuer, deren Einnahmen für einen bestimmten Zweck verwendet werden und nicht frei in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231)
Beispiel: Eine Lkw-Maut, deren Einnahmen ausschließlich für den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur verwendet werden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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