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Verwendungszwecksteuer

Eine Verwendungszwecksteuer ist eine Steuer, deren Einnahmen für einen bestimmten Zweck verwendet werden und nicht frei in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 231)


Beispiel: Eine Lkw-Maut, deren Einnahmen ausschließlich für den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur verwendet werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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