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Verwaltungszustellungsgesetz

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt die Zustellung von Dokumenten durch Behörden. Es gilt insbesondere für die Zustellungsverfahren der Bundesbehörden und der Landesfinanzbehörden. (vgl. Puke 2023, S. 289)


Beispiel: Das Finanzamt stellt einem Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid per Zustellungsurkunde zu. Die Zustellung erfolgt nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes und gilt als rechtlich wirksam.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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