Verwaltungskostenzuschlagssatz
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Der Verwaltungskostenzuschlagssatz gibt an, wie viel Prozent der Herstellkosten als Verwaltungsgemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden. Er wird berechnet, indem die Verwaltungs-Endstellenkosten durch die Herstellkosten der abgesetzten Produkte geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 182)
Beispiel: Bei der Speedy GmbH betragen die Verwaltungs-Endstellenkosten der Kostenstelle H9 24.000 EUR, die Herstellkosten der abgesetzten Produkte liegen bei 120.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschlagssatz beträgt somit 20 %, was bedeutet, dass zu jedem Euro Herstellkosten 20 Cent Verwaltungsgemeinkosten hinzugerechnet werden.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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