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Verwaltungskostenzuschlagssatz

Der Verwaltungskostenzuschlagssatz gibt an, wie viel Prozent der Herstellkosten als Verwaltungs­gemeinkosten auf die Kostenträger verteilt werden. Er wird berechnet, indem die Verwaltungs-Endstellenkosten durch die Herstellkosten der abgesetzten Produkte geteilt und mit 100 multipliziert werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 182)


Beispiel: Bei der Speedy GmbH betragen die Verwaltungs-Endstellenkosten der Kostenstelle H9 24.000 EUR, die Herstellkosten der abgesetzten Produkte liegen bei 120.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschlagssatz beträgt somit 20 %, was bedeutet, dass zu jedem Euro Herstellkosten 20 Cent Verwaltungs­gemeinkosten hinzugerechnet werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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