Verwaltungshaushalt
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Der Verwaltungshaushalt ist der Teil des kommunalen Haushaltsplans, der alle laufenden (vermögensunwirksamen) Einnahmen und Ausgaben enthält, z. B. Steuern, Gebühren sowie Personalkosten und Verwaltungskosten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229)
Beispiel: Die Personalkosten einer Stadtverwaltung oder Gebühreneinnahmen aus dem Bürgeramt werden im Verwaltungshaushalt erfasst.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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