Verwaltungsaufwandsquote
Die Verwaltungsaufwandsquote gibt an, welcher Anteil der Umsatzerlöse (bzw. alternativ des Gesamtaufwands) auf den allgemeinen Verwaltungsaufwand entfällt. Sie dient der Beurteilung der Kostenstruktur und Effizienz des Verwaltungsbereichs; sinkende Werte deuten auf Rationalisierung, steigende Werte auf mögliche Unwirtschaftlichkeiten hin. (vgl. Roos 2024, S. 428 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt Umsatzerlöse von 1.000.000 €. Der allgemeine Verwaltungsaufwand beträgt 120.000 €. Die Verwaltungsaufwandsquote liegt damit bei 12 %.
Das bedeutet, dass von jedem Euro Umsatz entfallen 12 Cent auf Verwaltungsaufgaben wie Geschäftsführung, Buchhaltung oder Personalverwaltung.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag




Kommentare