Verwaltungsanweisungen sind Regelungen wie Richtlinien, Erlasse, Schreiben und Verfügungen, die von übergeordneten Behörden aufgrund ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt erlassen werden. Sie behandeln typischerweise Fragen zur Anwendung von Gesetzen, insbesondere solche von allgemeiner Bedeutung, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Diese Anweisungen sind jedoch nur für die Verwaltungsbehörden bindend und entfalten keine Wirkung auf Staatsbürger oder Gerichte. (vgl. Kußmaul 2016, S. 436 f.)
Beispiel: Angenommen, das Finanzamt erlässt eine Richtlinie zur steuerlichen Behandlung von Geschäftsreisen. Diese Richtlinie legt fest, welche Kosten absetzbar sind und welche Dokumentation erforderlich ist. Ein weiteres Beispiel wäre ein Erlass des Bildungsministeriums zur Schulorganisation, der festlegt, wie Schulen bei besonderen Veranstaltungen vorgehen sollen.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 436-437
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