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Verwaltungsakt

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die unmittelbare Rechtswirkungen nach außen entfaltet (§ 118 AO). (vgl. Puke 2023, S. 288)


Beispiel: Das Finanzamt erlässt einen Einkommensteuerbescheid, in dem die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer bestimmt wird. Dieser Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, da er die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen verbindlich regelt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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