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Verwaltung

vor 1 Tag
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Verwaltung bezeichnet die Ausführung vorgegebener Anweisungen und die Einhaltung festgelegter Regeln und Abläufe innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Im Mittelpunkt stehen dabei weniger Kreativität und eigene Entscheidungsfreiheit, sondern die ordnungsgemäße Durchführung von Vorgaben und die Einhaltung des Dienstwegs. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: In einem Unternehmen beantragt ein Mitarbeiter Urlaub. Der Antrag wird nach einem festgelegten Verfahren eingereicht, vom zuständigen Vorgesetzten geprüft und anschließend von der Personalverwaltung bearbeitet. Die Mitarbeiter der Verwaltung führen dabei die vorgegebenen Abläufe aus und dokumentieren die Entscheidung.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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