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Verwahrung

vor 1 Tag
1 Min. Lesezeit

Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung einer beweglichen Sache durch eine andere Person oder ein Unternehmen aufgrund eines Verwahrungsvertrags. Der Verwahrer übernimmt dabei die Pflicht, die übergebene Sache sorgfältig aufzubewahren und anschließend zurückzugeben. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Ein Kunde eröffnet bei einer Bank ein Wertpapierdepot und überlässt der Bank seine Aktien zur Verwahrung. Die Bank bewahrt die Wertpapiere bzw. verwaltet sie im Depot und muss sie entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben verwahren.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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