Verwahrlosung
- Andreas Armster
- 21. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Verwahrlosung bezeichnet das Fehlen von erzieherischer Einflussnahme, bei der weder eine Förderung noch ein Erhalt positiver noch eine Verhütung negativer psychischer Dispositionen erfolgt – also das Gegenteil von Erziehung im erzieherischen Sinn. (vgl. Schelten 2010, S. 21 f.)
Beispiel: Ein Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem sich niemand um seine schulische Entwicklung, soziale Integration oder emotionale Bedürfnisse kümmert. Es erhält weder Unterstützung noch Orientierung – es verwahrlost, da keinerlei erzieherische Maßnahmen greifen.
Schelten, A. (2010): Einführung in die Berufspädagogik. 4. Auflage. Stuttgart: Franz Steiner Verlag
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