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Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz

Ein Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz gibt an, welcher Prozentsatz der Herstellkosten als Vertriebsgemeinkosten auf die Kostenträger verteilt wird. Er wird berechnet, indem die Vertriebsgemeinkosten einer Kostenstelle durch die Herstellkosten der abgesetzten Erzeugnisse geteilt und mit 100 multipliziert werden. Er zeigt an, wie viel Euro Vertriebsgemeinkosten auf jeden Euro Herstellkosten entfallen. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 182)


Beispiel: Ein Unternehmen hat Vertriebsgemeinkosten in Höhe von 50.000 € und die Herstellkosten der abgesetzten Produkte betragen 500.000 €. Der Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz wird berechnet, indem die Vertriebsgemeinkosten durch die Herstellkosten geteilt werden: 50.000 € ÷ 500.000 € = 0,10. Multipliziert man diesen Wert mit 100, ergibt sich ein Zuschlagssatz von 10 %. Das bedeutet: Auf jeden Euro Herstellkosten werden 0,10 € Vertriebsgemeinkosten verteilt.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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