Vertretungsmacht
- Andreas Armster

- 19. Sept.
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Vertretungsmacht ist die rechtliche Befugnis, im Namen eines anderen rechtsgeschäftlich zu handeln, sodass die Rechtsfolgen unmittelbar für den Vertretenen eintreten. Sie kann entweder gesetzlich bestehen (z. B. Eltern für ihre Kinder, Organe für juristische Personen) oder rechtsgeschäftlich durch Erteilung einer Vollmacht begründet werden. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 81 f.)
Beispiel: Marie ist Prokuristin einer GmbH. Sie kauft im Namen der GmbH Büroausstattung. Durch ihre Vertretungsmacht verpflichtet sie nicht sich selbst, sondern die GmbH.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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