Vertretung
Die Vertretung bezeichnet das Handeln einer Person im Namen und für eine andere Person oder ein Unternehmen. Der Vertreter gibt dabei eigene Willenserklärungen ab, deren rechtliche Wirkung grundsätzlich den Vertretenen trifft. Eine Vertretung kann beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben oder durch eine Vollmacht vereinbart sein. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen erteilt seiner Mitarbeiterin eine Vollmacht, im Namen des Unternehmens Waren bis zu einem Wert von 10.000 € einzukaufen. Die Mitarbeiterin bestellt daraufhin Waren für 8.000 € bei einem Lieferanten. Sie handelt dabei als Vertreterin des Unternehmens, sodass der Kaufvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Lieferanten zustande kommt.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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