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Vertragsstrafe

vor 1 Tag
1 Min. Lesezeit

Die Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) ist eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die ein Schuldner zahlen muss, wenn er eine vereinbarte Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt. Sie soll den Schuldner zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anhalten. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Ein Bauunternehmen verpflichtet sich, eine Halle bis zum 30. Juni fertigzustellen. Im Vertrag wird eine Vertragsstrafe von 5.000 € pro angefangene Woche Verzögerung vereinbart. Wird die Halle zwei Wochen zu spät fertig, kann nach der Vereinbarung eine Vertragsstrafe von 10.000 € fällig werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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