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Vertragsschluss

11. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Vertragsschluss ist das Zustandekommen eines Vertrags durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Das Angebot muss die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten und die Annahme muss rechtzeitig und inhaltlich übereinstimmend erfolgen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 47 ff.)


Beispiel: Verkäufer V bietet Käufer K ein Fahrrad für 200 € an. K stimmt dem Angebot ohne Änderungen zu. Damit sind Angebot und Annahme gegeben und ein Kaufvertrag kommt zustande. Möchte K stattdessen nur 150 € bezahlen, gilt dies als neues Angebot, das V annehmen oder ablehnen kann.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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